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Patientenverfügung – Was kann man vorher regeln?

Krankheit, Leiden, Sterben: Bei schwerer Krankheit und kurz vor dem Tod, an Schläuchen und Geräten hängend, bestimmen oft andere, was für uns gut ist. Was sollen Ärzte und Angehörige tun, wenn man sich selber nicht mehr äußern kann?

Dies im Voraus zu regeln, dafür gibt es die Patientenverfügung – sie ist eine persönliche Willenserklärung und bestimmt, was medizinisch unternommen werden soll, wenn man selbst entscheidungsunfähig ist. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz geht davon aus, dass inzwischen jeder dritte Mensch in Deutschland eine Patientenverfügung hat.

WAS STEHT IN DER PATIENTENVERFÜGUNG?
In der Patientenverfügung muss schriftlich ganz genau festgelegt werden, welche medizinischen Maßnahmen, Therapien und Behandlungen der Patient am Lebensende wünscht und welche er ablehnt. Denn die Vorstellung von Apparatemedizin macht vielen Menschen Angst. In der Patientenverfügung kann die betreffende Person beispielsweise festlegen, ob bei einem schweren Gehirnschaden, bedingt durch Krankheit oder Unfall, „lebensverlängernde Maßnahmen unterbleiben“ sollen. Festgelegt werden können auch Wünsche zum Umgang mit (künstlicher) Ernährung oder was zu tun ist, wenn bei schwerer Krankheit eine Notfallsituation auftritt.

PRÄZISE, KONKRET, VERBINDLICH
Je klarer und genauer eine Patientenverfügung, z.B. auf die Situation einer schweren Erkrankung ausgerichtet ist, desto eher werden sich die Ärzte daranhalten. Allgemeine Formulierungen sind schwierig zu deuten und „eine unbestimmte Angst vor einem würdelosen Tod“ reicht als Hinweis nicht aus. Der Verfasser sollte konkret (!) darstellen, dass er sich mit den existenziellen Fragen intensiv auseinandergesetzt hat und seine Verfügung verbindlich meint. Um die Auslegung zu erleichtern, können in der Patientenverfügung verschiedene Krankheitszustände beschrieben werden und der medizinische Umgang damit; auch persönliche Hinweise können berücksichtigt werden, zum Beispiel zu den eigenen Wertvorstellungen oder zu religiösen Fragen. Die „behandelnden“ Ärzte sind daran gebunden. Wer möchte, kann die Durchsetzung einer Person übertragen, der er vertraut.

SINNVOLL: GESPRÄCHE MIT VERTRAUENSPERSON UND HAUSARZT
Eine Patientenverfügung sollte möglichst nicht alleine verfasst werden. Gespräche mit Freunden und Familienmitgliedern und dem Hausarzt über die Patientenverfügung geben Anregungen oder verändern den Blickwinkel auf die angestrebte Behandlung im Ernstfall. Wenn der Verfasser der Patientenverfügung bereits schwer erkrankt ist, wird auf jeden Fall ein Gespräch mit dem Arzt notwendig sein. So kann sich der Betroffene mit dem möglichen Verlauf seiner Krankheit auseinandersetzen und in seiner Patientenverfügung festlegen, welche konkreten Therapieschritte er wünscht und welche er ablehnt. Auch die Beratung durch einen Juristen kann sinnvoll sein.

INFOBROSCHÜREN UND FORMULARE
Zwecks Information möchten wir, das ServiceWelten-Netzwerk, auf die umfassende Broschüre der Deutsche Stiftung Patientenschutz hinweisen; sie bietet umfassende Informationen und eine kostenlose telefonische Beratung. https://www.stiftung-patientenschutz.de/

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