THEMEN FÜR SENIOREN

Kaffeefahrten für Senioren – Politik will das Abzock-Geschäft stoppen

In Gesellschaft sein und nett ein Pläuschchen halten – ein Anliegen vieler älterer Menschen, deshalb nehmen viele an einer Kaffeefahrt teil. Die verlockenden Postwurfsendungen, die mit einem abwechslungsreichen Ausflug zum kleinen Preis werben, entpuppen sich häufig als dreiste Verkaufsveranstaltungen, bei der Produkte wie Betten, Decken, Kochtöpfe, Kosmetik, Heilmittel oder Ähnliches angeboten werden.Meist sind diese Waren völlig überteuert und von minderwertiger Qualität - und sicherlich kein Schnäppchen.

Woran erkennen Sie Abzock-Kaffeefahrten?
Jährlich entscheiden sich fünf Millionen Deutsche für eine Kaffeefahrt, die, wenn sie vom Veranstalter angemeldet sind, völlig legal sind. Und: Es gibt klare gesetzliche Regeln, die allerdings gerne umgangen werden. So darf z.B. nicht mit Gewinnen oder Geschenken geworben werden.

Die Deutsche Gesellschaft für Seniorenberatung warnt vor Kaffeefahrt-Abzocker und hat Hinweise formuliert, woran man diese unseriösen Veranstaltungen erkennen kann: Beispielsweise, wenn die Kaffeefahrt mit einem angekündigten Gewinnspiel im Hotel stattfinden soll. Vor Ort findet dann die Verkaufsveranstaltung statt, und gelockt werden die Senioren mit Versprechungen wie „Sie erhalten ein reichhaltiges Frühstück und Mittagessen inklusive einem kostenlosen Freigetränk“. Die Wahrheit ist: das Freigetränk ist wirklich kostenlos, jedoch muss das Essen aus eigener Tasche bezahlt werden. Versprochen werden u.a. auch Geschenke aller Art, Präsentkörbe oder Bargeld.

Irreführende Verkaufsmethoden
Die „Verkäufer“ der Kaffeefahrten haben sich gerade auf Senioren spezialisiert, weil diese sich weniger wehren als jüngere Menschen. Die Abzocker nutzen die Gutgläubigkeit und auch Sorgen vieler älterer Menschen aus, um Profit zu machen. Und leider gelingt ihnen das auch: Mittels geschickter und aggressiver Werbestrategien, die auch mit den Ängsten spielt, schüchtern die „Verkäufer“ die Senioren ein und drängen sie zum Kauf von überteuerten Matratzen oder Medizinprodukten, die gesundheitliche Wunder bewirken sollen. Die Kaufverträge sind meist missverständlich und unvollständig und zudem fehlt die Widerrufsbelehrung oder das Verkaufsdatum, oder das Datum wird zurückdatiert, sodass die Widerrufsfrist bereits abgelaufen ist.

Politik greift ein - Vorstoß gegen Abzocke bei Kaffeefahren
Endlich handelt die Politik: Seit Januar 2018 gibt es einen Gesetzentwurf. So soll nach dem Willen des Bundesrats die Abzocke deutlich durch höhere Bußgelder und Verkaufsverbote erschwert werden. Zudem soll die Anzeigepflicht ausgedehnt werden und einige Produkte sollen nicht mehr verkauft werden dürfen: u.a. Nahrungsergänzungsmittel etwa oder Medizinprodukte, zu denen auch Heizdecken und Rotlichtlampen zählen; aber auch Finanzprodukte, die oft komplex sind und eine sorgfältige Beratung erfordern, sollen nicht mehr erlaubt sein.

Tipps und Verhaltensregeln für Kaffeefahrten
Und wer auf den geselligen Spaß einer Kaffeefahrt nicht verzichten möchte, sollte bei seinem Ausflug folgende Ratschläge beherzigen:

• Teilnahmezwang zu der Werbeveranstaltung besteht nicht; Sie als Teilnehmer haben in jedem Fall Anspruch auf die anderen gebuchten Leistungen.
• Die Teilnahme an Verkaufsveranstaltungen verpflichtet NICHT zum Kauf!
• Lassen Sie sich nicht zum Kauf überreden oder von anderen Teilnehmern einschüchtern.
• Falls Sie doch kaufen, lassen sie sich die Qualität der Waren bestätigen, überprüfen Sie die Kaufverträge, achten Sie auf die Adresse des Verkäufers, auf das Datum und die Widerrufsbelehrung, die Ihnen das Recht einräumt, innerhalb von zwei Wochen vom Kauf zurückzutreten.
• Leisten Sie keine Vorauszahlungen oder Anzahlungen.

Falls Sie doch „Opfer“ solch einer Kaffeefahrt geworden sind, haben Sie die Möglichkeit, einen Anwalt einzuschalten – anwaltliche Dienstleister finden Sie im Netzwerk der ServiceWelten.

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